♻️ NACHHALTIGER VERSAND BEI ELBFOLIEN

Gute Kartons bekommen bei uns
ein zweites Leben.

Warum einen einwandfreien Versandkarton nach einmaliger Verwendung wegwerfen? Wir verwenden geeignete Kartonagen weiter und vermeiden damit unnötigen Verpackungsabfall.

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Wir verwenden gebrauchte Kartons weiter

Ein Karton ist für uns nicht automatisch Abfall, nur weil er bereits einmal verwendet wurde.

Deshalb verwenden wir geeignete gebrauchte Versandkartons erneut.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister bestätigt ausdrücklich, dass die Verwendung gebrauchter Verpackungen möglich ist.

Entscheidend ist unter anderem, ob für die Verpackung bereits eine Systembeteiligung erfolgt ist und dies bei Bedarf nachgewiesen werden kann.

↗ ZSVR: Gebrauchte Verpackungen
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Jeder gebrauchte Karton wird geprüft

Bevor ein Karton unser Haus erneut verlässt, kontrollieren wir ihn.

  • Ist der Karton sauber?
  • Ist er noch ausreichend stabil?
  • Ist ein weiterer sicherer Versand möglich?
  • Alte Versandetiketten werden entfernt oder unkenntlich gemacht.

Nur Kartons, die wir für geeignet halten, werden von uns erneut verwendet.

Diese Prüfung ist unser eigener Qualitätsstandard.

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Natürlich mit Verpackungsregister

Auch bei gebrauchten Verpackungen gelten die verpackungsrechtlichen Pflichten.

Verpackungen für den Versand sind nach den aktuellen Informationen der ZSVR systembeteiligungspflichtig.

Dazu gehören auch verwendete Verpackungsmaterialien wie Etiketten, Klebeband und Füllmaterial.

↗ ZSVR: Versand & Onlinehandel
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Was gilt bei gebrauchten Kartons?

Eine gebrauchte Verpackung ist nicht automatisch bereits an einem System beteiligt.

Wurde sie bereits beteiligt, muss dies bei Bedarf gegenüber den zuständigen Behörden nachgewiesen werden können.

Kann kein entsprechender Nachweis erbracht werden, kann eine eigene Systembeteiligung erforderlich sein.

Neue Bestandteile wie Klebeband, Etiketten oder Füllmaterial sind nach Angaben der ZSVR in jedem Fall entsprechend zu berücksichtigen.

↗ Offizielle ZSVR-Information
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Europaweiter Versand? Nein, danke.

Den zusätzlichen bürokratischen Aufwand machen wir nicht mit. 😉

Die europäische Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 – PPWR – bringt neue und schrittweise hinzukommende Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle.

Als kleiner Betrieb möchten wir unsere Zeit lieber in unsere Produkte und unsere Kunden investieren als in zusätzlichen Verwaltungsaufwand in verschiedenen europäischen Ländern.

Deshalb haben wir eine bewusste Entscheidung getroffen: Wir versenden ausschließlich innerhalb Deutschlands.

↗ EU-Verordnung 2025/40 bei EUR-Lex
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Wir versenden ausschließlich innerhalb Deutschlands.

Klare Abläufe.
Überschaubare Verwaltung.
Mehr Zeit für unsere Kunden.

Und dabei bleibt es. 😉

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Unser Grundsatz: Erst wiederverwenden – dann recyceln.

Einen noch einwandfreien Karton nach einmaliger Verwendung wegzuwerfen und dafür einen neuen Karton einzusetzen, ergibt für uns keinen Sinn.

Deshalb prüfen wir vorhandene Verpackungen und verwenden geeignete Kartons erneut.

PRÜFEN → WIEDERVERWENDEN → ERST DANN RECYCELN

⚖️ Offizielle Rechtsgrundlagen & Informationen

Die folgenden Links führen direkt zu den offiziellen Informationsseiten der ZSVR und zum amtlichen EU-Verordnungstext.

↗ ZSVR – Versand & Onlinehandel   ↗ ZSVR – Gebrauchte Verpackungen   ↗ EU-Verordnung 2025/40